Gerichts- und Sachverständigengutachten

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben auf Grund ihrer vor der Bestellung nachgewiesenen persönlichen und fachlichen Eignung zur Gutachtenserstattung besondere Gutachterzuständigkeiten. Dazu gehören Gutachten im Auftrag von Gerichten („Gerichtsgutachten“) oder von Prozessparteien sowie private Gutachten zur Beweissicherung.
Von den Gerichten sollen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, wenn die Beantwortung des Beweisthemas in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, anderen Sachverständigen vorgezogen werden (siehe z.B. § 404 Abs. 2 ZPO; § 98 VwGO).

Unsere Leistungen:

Der Geschäftsführer der Umweltmesstechnik Dr. Brix GmbH, Dr. Harald Brix,  wurde durch die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für die Sachgebiete

  • Emissionen gewerblicher und industrieller Anlagen
  • Brandschadstoffe
  • Geruchs- und Schadstoffe in Gebäuden
  • Wasseraufbereitung und –reinigung

öffentlich bestellt und vereidigt und erstellt in diesen Bereichen im gerichtlichen Auftrag Sachverständigengutachten zur Beweissicherung in Zivilprozessen.

Für nähere Informationen wird auf die entsprechenden Abschnitte dieser Website hingewiesen.