Arbeitsplatzkonzentrationsmessungen

Betriebe, in denen Beschäftigte mit Materialien umgehen, die gesundheitsgefährdende Gase und Stäube abgeben können, sind gesetzlich nach Gefahrstoffverordnung verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsbereichsanalyse die Gefahrstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu überwachen.
Sofern der Betrieb kein geeignetes eigenes Betriebslabor betreibt, sind diese Untersuchungen von einer geeigneten außerbetrieblichen Messstelle durchführen zu lassen.

Unsere Leistungen:

  • Probenahme von Raumluft am Arbeitsplatz
  • Laboranalytik
  • Durchführung einer Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS 402
  • Sanierungsvorschläge zur Expositionsminderung
  • Sanierungskontrolluntersuchungen zur Feststellung des Sanierungserfolges

Abb. 2.7-1: Meßtechnische Ermittlung der Exposition von Beschäftigten mit Lösungsmitteldämpfen in der Fertigung eines Farbenherstellers mittels einer personengetragenen Probenahmepumpe. Das Adsorptionsröhrchen zur Erfassung der Lösungsmittel ist am Tragegurt im Atembereich angebracht (im  Foto oben verdeckt).